Information zur Abrechnung
Mit Einführung des Festzuschuß Systems bei der Abrechnung prothetischer Leistungen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wurde die Abrechnung von AGC® Galvanokronen erheblich vereinfacht.
Grundsätzlich ist jede nach dem AGC® Verfahren hergestellte prothetische Versorgung Festzuschuß fähig. Dies betrifft sowohl Einzelkronen und Brücken, wie auch Doppelkronen oder Implantat-Suprastrukturen.
Je nachdem, ob es sich bei der definitiven nach dem AGC® Verfahren hergestellten Arbeit um gleichartigen oder andersartigen Zahnersatz handelt, erfolgt die Abrechnung über die KZV (gleichartiger Zahnersatz) oder mit dem Patienten direkt (andersartiger Zahnersatz) auf dem Weg der Kostenerstattung.



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